GOLF

Die Golf-Sektion des MTV-Berg

Wir freuen uns, Euch beim MTV Berg zusammen mit dem Golfclub Bergkramerhof GmbH & Co KG ab dem kommenden Jahr auch eine Sektion Golf anbieten zu können. Alle weiteren Neuigkeiten gibt es in Kürze ebenfalls an dieser Stelle.

Richtlinien der Sektion Golf

Aufnahmeantrag Bergkramerhof

Aufnahmeantrag MTV Berg

Und das sind die Richtlinien für unsere Kooperation mit dem Bergkramerhof:

Der MTV Berg und der Golfclub Bergkramerhof GmbH & Co. KG streben zur Förderung des Golfsports eine Zusammenarbeit an. Der Golfclub gewährt dem Verein die Möglichkeit für seine Mitglieder eine Firmenmitgliedschaft zu erwerben mit der Maßgabe:

  • Voraussetzung für den Erwerb der Firmenmitgliedschaft (Spielberechtigungskategorie 8 GCB
    2023) bis zum 31.12.2023 für das Jahr 2024 und Folgejahre ist die Mitgliedschaft in der Sektion
    Golf im MTV Berg. Die Aufnahme in die Sektion Golf richtet sich nach der Satzung des
    MTV Berg.
  • Ab dem 01.01.2024 ist Voraussetzung für den Erwerb der Firmenmitgliedschaft eine mindestens
    durchgängige, fünfjähre Mitgliedschaft im Verein sowie die Mitgliedschaft in der Sektion
    Golf. Abteilungswechsel/Kündigungen richten sich nach der MTV-Satzung.
    Ausnahmen hiervon können nur einvernehmlich getroffen werden.
  • Der Beitrag für die Fördermitgliedschaft Sektion Golf im Verein beträgt:
    a) 50 € für ordentliche Mitglieder in Hauptverein und Abteilung
    b) 100 € bei ausschließlicher Fördermitgliedschaft/Neumitgliedschaft im MTV Berg.
    Der Aufnahmeantrag MTV Berg ist entsprechend auszufüllen und bei der Geschäftsstelle abzugeben.
  • Der Sektionsbeitrag für 2024 ist bis zum 30.11.2023 zu entrichten/einzuziehen. Die Folgebeiträge
    ab 2025 werden jeweils im Frühjahr des jeweiligen Jahres eingezogen.
    Der Verein meldet dem Golfclub auf Anforderung die Mitglieder, welche die Voraussetzungen
    des Vereins für die Firmenmitgliedschaft erfüllen.
    Mit den Beiträgen soll der Golfsport innerhalb des Vereins gefördert werden, z.B. Turniere,
    Veranstaltungen, Jugend, etc.
  • Die Rechte und Pflichten (Beiträge, Gebühren etc.) der Firmenmitgliedschaft richten sich nach
    den Bestimmungen des Golfclubs. Andere Spielberechtigungskategorien bleiben unberührt
    (z.B. Jugendliche).
  • Im Übrigen gilt die Satzung des MTV Berg.

Berg, den 26.07.2023

Andreas Hlavaty
1. Vorsitzender

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