Aktuelle Corona-Regelungen ab 1. März

2.Mrz2022
Verein
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Liebe MTV´ler,

die 15. BayIfSMV wurde erneut überarbeitet und verlängert.

Für die eigene sportliche Betätigung gilt ab sofort die 3G-Regelung (Indoor und Outdoor).
Die Teilnahme am Training ist damit für geimpfte, genesene und getestete Sportler:innen möglich.

 

Als Testnachweis gilt

  • ein PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
  • ein PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
  • ein Antigentest zur Eigenanwendung („Selbsttest“), der vor Ort unter Aufsicht vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

 

Weiterhin ohne 3G-Nachweis erhalten Zugang zu den Sportstätten

  • noch nicht eingeschulte Kinder,
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag,
  • Schüler:innen, die regelmäßigen Schultestungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (muss durch ein ärztliches Attest und einen negativen Test bestätigt sein).

 

Während der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.

Für Zuschauer:innen (ab 14 Jahren) gilt die 2G-Regelung.

 

Genauere Infos erteilen die jeweiligen Abteilungen und Trainer:innen.

Mit freundlichen Grüßen

Annette Egenhofer
stellvertretende Vorsitzende