Aktuelle Corona-Regelungen ab 1. März
2.Mrz2022
Liebe MTV´ler,
die 15. BayIfSMV wurde erneut überarbeitet und verlängert.
Für die eigene sportliche Betätigung gilt ab sofort die 3G-Regelung (Indoor und Outdoor).
Die Teilnahme am Training ist damit für geimpfte, genesene und getestete Sportler:innen möglich.
Als Testnachweis gilt
- ein PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
- ein PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
- ein Antigentest zur Eigenanwendung („Selbsttest“), der vor Ort unter Aufsicht vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
Weiterhin ohne 3G-Nachweis erhalten Zugang zu den Sportstätten
- noch nicht eingeschulte Kinder,
- Kinder bis zum 6. Geburtstag,
- Schüler:innen, die regelmäßigen Schultestungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (muss durch ein ärztliches Attest und einen negativen Test bestätigt sein).
Während der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.
Für Zuschauer:innen (ab 14 Jahren) gilt die 2G-Regelung.
Genauere Infos erteilen die jeweiligen Abteilungen und Trainer:innen.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Egenhofer
stellvertretende Vorsitzende